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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

gRaphArt e.U.

9943 Untertilliach 37/1

Inhaber
Raphaela Bucher

Einzelunternehmerin für Grafikdesign, Webdesign und visuelle Kommunikation

Stand: 20.12.2025

1. Geltungsbereich

I.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Raphaela Bucher, Einzelunternehmerin im Bereich Grafikdesign und Webdesign (im Folgenden „Auftragnehmerin“), und ihren Vertragspartnern.

I.2. Vertragspartner können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Zum besseren Verständnis werden Unternehmen als „Auftraggeber“ (B2B) und Verbraucher als „Kunden“ (B2C) bezeichnet, sofern diese Unterscheidung nötig ist.

I.3. Der Auftraggeber bzw. der Kunde hat zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung über die volle Geschäftsfähigkeit und bei Vertretungen über die Vollmacht zum Vertragsabschluss zu verfügen. Eine Vorspiegelung falscher Tatsachen führt dazu, dass der Vertretene bzw. der Scheinvertreter (Auftraggeber) für den gesamten Schaden, der der Auftragnehmerin dadurch entstanden ist, haftet.

I.4. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auf der Homepage sowie über einen Link in der E-Mail-Signatur einsehbar sind.

I.5. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

I.6. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber und Kunden werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Auftragnehmerin bestätigt wurden.

I.7. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bzw. Kunden schriftlich bekannt gegeben und treten 14 Tage nach Bekanntgabe in Kraft. Für Kunden ist deren ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

2. Leistungsumfang und Vertragsgegenstände

II.1. Die Auftragnehmerin bietet unter anderem folgende Leistungen an:

  • Konzeption und Gestaltung von Grafiken für Print und Web
  • Erstellung von Logos und Corporate Designs
  • Webdesign und Umsetzung einfacher Websites
  • Erstellung und Betreuung von Social-Media-Kanälen

II.2. Der Vertragsgegenstand und der genaue Leistungsumfang ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

II.3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

II.4. Vertragsgegenstand der Leistungen ist die Entwicklung, Konzeptionierung, Erstellung und Durchführung ebenjener.

II.5. Innerhalb des vom Auftraggeber bzw. Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Seiten der Auftragnehmerin.

II.6. Von der Auftragnehmerin erstellte Websites basieren auf dem Open-Source-System WordPress, wobei diesbezüglich nach bestem Wissen und Gewissen alle gesetzlichen Regeln zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden.  Die Auftragnehmerin schließt jedoch eine Haftung für Verstöße Dritter oder durch das verwendete System aus.

3. Vertragsabschluss

III.1. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • die Annahme eines schriftlichen Angebots,
  • eine schriftliche oder mündliche Beauftragung, oder
  • konkludentes Verhalten, insbesondere durch die Übermittlung von Informationen zur Auftragserfüllung oder durch Arbeitsbeginn seitens der Auftragnehmerin durch Aufforderung des Auftraggebers bzw. Kunden.

 

III.2. Ab dem Zeitpunkt der Annahme, Beauftragung oder des konkludenten Verhaltens tritt dieser Vertrag in Kraft.

4. Entgelt/Honorar

IV.1. Die gültige Währung ist EUR.

IV.2. Das Entgelt verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – für Auftraggeber (B2B) &  für Kunden (B2C) – Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

IV.3. Der derzeitige Stundensatz beträgt EUR 70,- netto.

IV.4. Alle Leistungen der Auftragnehmerin sind grundsätzlich entgeltlich, auch wenn das Arbeitsergebnis vom Auftraggeber bzw. Kunden nicht verwendet wird.

IV.5. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand auf Basis des im Angebot oder der Preisliste genannten Stundensatzes, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.

IV.6. Auch Entwürfe, Konzepte, Skizzen oder Vorarbeiten, die nicht zur finalen Umsetzung kommen, sind zu vergüten.

IV.7. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Entgeltanspruch der Auftragnehmerin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschusszahlungen zu verlangen.

IV.8. Für Verträge, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu stellen.

IV.9. Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind für die Auftragnehmerin unverbindlich.

IV.10. Kostenüberschreitungen ab 15 % werden dem Auftraggeber bzw. Kunden vorab angezeigt. Eine Zustimmung gilt als erteilt, wenn dieser nicht binnen sieben Werktagen widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen vorschlägt.

IV.11. Erstberatungsgespräche sowie Kostenvoranschläge sind kostenlos, sofern sich daraus ein Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem potenziellen Auftraggeber bzw. dem potenziellen Kunden ergibt. Kommt kein Vertrag daraus zustande, hat der potenzielle Auftraggeber bzw. Kunde ein Entgelt für den Kostenvoranschlag zu entrichten bzw. der Auftragnehmerin den Aufwand des Erstgespräches entsprechend dem derzeitigen Stundensatz zuzüglich Reisekosten und Spesen zu vergüten. Zu dem Aufwand eines Erstgesprächs zählen auch die Vorbereitungszeiten auf jenes Gespräch. Die Auftragnehmerin teilt dem potenziellen Auftraggeber bzw. Kunden diesen Sachverhalt vorab mit.

5. Zahlungsbedingungen

V.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

V.2. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 1333 ABGB) zu verrechnen. Diese belaufen sich bei Verbrauchergeschäften (B2C) auf 4% p.a., bei Unternehmensgeschäften (B2B) auf 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz.

V.3. Zusätzlich fallen folgende Mahnspesen an:

  • Erste Mahnung: EUR 5,- für Kunden, EUR 10,- für Auftraggeber
  • Zweite Mahnung: EUR 10,- für Kunden, EUR 20,- für Auftraggeber

V.4. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt bei Uneinbringlichkeit der Forderungen zu beauftragen. Daraus entstehende Mahn- und Inkassospesen sind vom Auftraggeber bzw. Kunden zu begleichen.

V.5. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

V.6. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, behält sich die Auftragnehmerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

V.7. Der Auftraggeber bzw. Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, sofern die Forderungen des Auftraggebers bzw. Kunden von der Auftragnehmerin nicht schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

6. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

VI.1. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Zurückhaltung der erstellten Werke vor, wenn der Auftraggeber oder Kunde ohne vorangehende, schriftliche Absprache vom Vertrag abweicht, indem beispielsweise wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt werden oder der Auftraggeber bzw. Kunde in Annahmeverzug gerät.

VI.2. Sollte der Auftraggeber oder Kunde auf Änderungen der im Vertrag vereinbarten Punkte bestehen, werden die Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.

VI.3. Sollte der Auftragnehmer oder Kunde auf Änderungen der im Vertrag bzw. der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Punkte bestehen, werden die Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

VII.1. Alle von der Auftragnehmerin erstellten Werke (z. B. Designs, Grafiken, Logos, Websites, Layouts) einschließlich jene aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos, Videos, Texte) sind urheberrechtlich geschützt (§§ 1 ff UrhG).

VII.2. Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber bzw. Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Werk ein – ausschließlich nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

VII.3. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung dürfen Werke nicht verändert, weitergegeben oder für andere Zwecke als vereinbart verwendet werden.

VII.4. Das Nutzungsrecht ist zeitlich und inhaltlich beschränkt auf den im Angebot definierten Zweck. Eine weitergehende Nutzung (z. B. Weiterverkauf, Sub-Lizenzierung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

VII.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Arbeiten – auch in abgeänderter Form – für Eigenwerbung und Portfoliozwecke zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

VII.6. Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung kann die Auftragnehmerin Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Bei B2B gilt: mind. in doppelter Höhe des vereinbarten Honorars.

VII.7. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in von der Auftragnehmerin gestalteten Werken verwertet, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

8. Pflichten des Auftraggebers bzw. Kunden

VIII.1. Der Auftraggeber bzw. Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Inhalte und Informationen fristgerecht und vollständig bereitzustellen und anfallende, offene Fragen schnellstmöglich zu beantworten.

VIII.2. Der Auftraggeber bzw. Kunde hat die Auftragnehmerin über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

VIII.3. Der Auftraggeber bzw. Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

VIII.4. Der Auftraggeber bzw. Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie Inhalte auf allfällige Urheber-, Markenschutz-, Patent-, Musterschutz- und Kennzeichnungsrechten oder sonstiger Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und übernimmt die alleinige rechtliche Verantwortung, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.

9. Abnahme und Mängel

IX.1. Nach Übermittlung der finalen Leistung hat der Auftraggeber bzw. Kunde binnen 7 Werktagen schriftlich Mängel zu melden. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.

IX.2. Bei berechtigten Mängeln wird die Auftragnehmerin diese innerhalb angemessener Frist berichtigen.

IX.3. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn das Werk vertragsgemäß erbracht wurde.

IX.4. Nach diesem Zeitraum wird für nachträgliche Änderungen die Arbeitszeit in Rechnung gestellt, die der Auftraggeber bzw. Kunde zu begleichen hat.

IX.5. Geringfügige Mängel wie beispielsweise Rechtschreibfehler oder eine inkorrekte Verlinkung auf einer Website rechtfertigen keine Abnahmeverweigerung.

10. Social-Media-Kanäle

X.1. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber bzw. Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram etc; im Folgenden „Anbieter“ genannt) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Auftragnehmerin nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Auftragnehmerin arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggebers bzw. Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber bzw. Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Auftragnehmerin beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers bzw. Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social-Media-Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Auftragnehmerin aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist. Die Auftragnehmerin ist dahingehend vom Auftraggeber bzw. Kunden schad- und klaglos zu halten.

11. Rücktritt, Storno und Projektabbruch

XI.1. Wird ein Auftrag vorzeitig durch den Auftraggeber bzw. Kunden storniert bzw. aus wichtigen Gründen von der Auftragnehmerin aufgelöst, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie alle angefallenen Aufwände in Rechnung zu stellen.

XI.2. Zusätzlich kann bei kurzfristigen Stornos (weniger als 48 Stunden vor Arbeitsbeginn) eine angemessene Ausfallpauschale von bis zu 50 % des voraussichtlichen Projektwerts verrechnet werden.

XI.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber bzw. Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • der Auftraggeber bzw. Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten verstößt;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bzw. Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet;
  • über das Vermögen des Auftraggebers bzw. Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber bzw. Kunde seine Zahlungen einstellt.

XI.4. Der Auftraggeber bzw. Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Auftragnehmerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

12. Haftung

XII.1. Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber bzw. Kunde zu beweisen.

XII.2. Die Haftung für Inhalte, die vom Auftraggeber bzw. Kunden bereitgestellt werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

XII.3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die dauerhafte technische Erreichbarkeit oder Funktionalität von Websites, Social-Media-Kanälen o.ä.

XII.4. Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der von ihr erbrachten Leistung gegen den Auftraggeber bzw. Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.

XII.5. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Auftragnehmerin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

XII.6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Erfolg, lediglich für Bemühen. Der Auftraggeber bzw. Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die künstlerische und grafische Gestaltung überwiegend eine Frage des Geschmacks und der persönlichen Vorliebe ist. Daher wird jede Gewährleistung für künstlerische und grafische Gestaltung, Design, Textgestaltung und Farbwahl ausgeschlossen.

XII.7. Für Kunden (B2C) gelten die allgemeinen, gesetzlichen Regelungen.

13. Referenznennung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf erbrachte Leistungen hinzuweisen und diese unter Nennung des Auftraggebers bzw. Kunden als Referenzprojekte zu veröffentlichen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Dem Auftraggeber bzw. Kunden steht kein Entgeltanspruch zu.

14. Vertraulichkeit

Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

XVI.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, seine Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.

XVI.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz der Auftragnehmerin. Bei Kunden gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

17. Schlussbestimmungen

XVIII.1. Die Auftragnehmerin ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungs- oder Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XVIII.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.

Hinweis zur Sprache: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB sowie in Verträgen überwiegend die männliche Form verwendet. Sie gilt jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter und schließt weibliche sowie diversgeschlechtliche Personen ausdrücklich mit ein, sofern dies für die jeweilige Aussage relevant ist.